Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemein
1. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Yachtschule Meissen® gelten für alle Vertrags- und Geschäftspartner, unabhängig von der gebuchten Veranstaltung. Soweit nicht gesonderte Regelungen existieren, gilt der allgemeine Teil der ABG für sämtliche Anmeldungen/Buchungen. Der allgemeine Teil der AGB gilt soweit in den zusätzlichen Bedingungen nichts anderes geregelt ist.
2. Anmeldung
Die Anmeldung ist nur schriftlich möglich, entweder mittels der auf der Internetseite der Yachtschule Meissen® angebotenem Formular (Buchungsanfrage) oder schriftlich per Post/Fax.
Minderjährige benötigen für die Anmeldung die schriftliche Zustimmung mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils.
Die Yachtschule Meissen® bestätigt den Eingang der Buchungsanfrage in Schriftform per email. Mit Anmeldung des Teilnehmers und der Buchungsbestätigung der Yachtschule Meissen ist der Vertrag zustande gekommen.
Bei Buchung über das Internet werden die Allgemeinen Geschäftsbedingung mit der Anmeldung und bei Buchungen per Post/Fax mit der Bestätigung, die einen Hinweis auf die Einsichtnahme der AGB auf der Internetseite enthält, anerkannt.
3. Gebühren/Gutscheine
Die Gebühren für die jeweilige Buchung sind per Überweisung auf das Konto der Yachtschule Meißen® oder in bar zu entrichten. Die Zahlung ist lt. Zahlungsfrist der Rechnung fällig.
Die Gebühren richten sich nach der jeweilig aktuellen Preisliste. Die Gültigkeit von Gutscheinen steht in der Rechnung selbst und/oder ist auf dem Gutschein angegeben. Gutscheine verlieren danach ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung oder Barauszahlung ist nicht möglich.
4. An- und Abreise
Die An- und Abreise zu einer gebuchten Veranstaltung gehört nicht zum Leistungsumfang der Yachtschule Meissen® und liegt im ausschließlichen Verantwortungs- und Haftungsbereich des Teilnehmers.
5. Voraussetzung
Für den Teilnehmer an Ausbildungen und anderen segel- und motorbootsportlichen Veranstaltungen ist Voraussetzung, dass er mindestens 15 min im tiefen Wasser schwimmen kann (ausser Funkscheine und FKN Pyroschein), gesund ist und sich körperlich und geistig in der Lage fühlt. Der Teilnehmer bestätigt dies mit der Anmeldung, spätestens mit der Bestätigung durch Möglichkeit der Kenntnisnahme der AGB.
Bei Teilnahme trotz fehlender Voraussetzungen oder einer Voraussetzung wird die Yachtschule Meissen® von der Haftung freigestellt.
6. Weisungen
Der Ausbilder, Skipper sowie Personen der Yachtschule Meissen® sind in allen ausbildungstechnischen, seemännischen und navigatorischen Belangen sowie der Handhabung des Bootes und der Handhabung bei verschiedenen Situationen gegenüber der Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der gegebenen Anweisungen.
Sollten Weisungen nicht befolgt werden, kann dies zum Ausschluss vom Kurs oder Törn führen. Der Teilnehmer muss diesen sofort verlassen und hat keinerlei Haftungs-, Schadenersatz-, Erstattungsanspruch der Gebühr oder andere Rechtsansprüche.
7. Schadenersatz
Zahlt der Kunde die anfallenden Gebühren nicht fristgerecht, kann die Yachtschule Meissen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat die Yachtschule Meissen® gegen den Kunden einen Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz. Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass die Yachtschule Meissen® in Folge des Rücktritts ein geringerer Schaden entstanden ist. Kosten des Mahn-/Vollstreckungsbescheides trägt der Schuldner.
8. Haftung
Die Yachtschule Meissen® haftet nur für ihre eigenen Leistungen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung der Yachtschule Meissen® ausgeschlossen, ausgenommen die Haftung für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruht.
Für persönliches Eigentum, Sach- und Vermögensschäden wird keine Haftung über Vorsatz und Fahrlässigkeit hinaus übernommen.
Die Verjährung der Ansprüche beider Vertragsparteien beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen, da bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken auszuschließen sind.
9. Recht
Es gilt deutsches Recht.
10. Änderungen
Änderungen des Vertrags oder der AGB bedürfen der Schriftform.
11. Gerichtsstand
Sofern der Teilnehmer ein Kaufmann ist, gilt als Gerichtsstand Meißen vereinbart. Im Übrigen ist der Erfüllungsort der Ort der Durchführung der Leistung, somit Sitz der Yachtschule Meissen®, in diesem Fall Meißen.
12. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Regelungen der AGB oder Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Norm, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt ein.
II. Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungskurse
1. Ausbildung
Ausbildungskurse werden nach Bedarf durchgeführt. Die Mindestteilnehmerzahl für einen Theoriekurs beträgt fünf Teilnehmer. Die Mindestteilnehmerzahl für eine Praxisausbildung beträgt zwei Teilnehmer. Werden die Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht, behält die Yachtschule Meissen® sich das Recht vor, den entsprechenden Kurs nicht durchzuführen bzw. zu verschieben. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig vor dem Ausbildungskurs telefonisch oder per email benachrichtigt.
Sollte es zu einer Nichtdurchführung des Kurses kommen, erhält der Teilnehmer die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Yachtschule Meissen®, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, ausgenommen die Yachtschule Meissen® tritt an der Nichtdurchführbarkeit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Vorkenntnisse für die Ausbildungskurse sind nicht notwendig. Der Teilnehmer muss jedoch die für die Ausbildung notwendigen Bücher, Prüfungsfragen, Navigationsbestecke u.s.w. mitbringen. Diese können über die Yachtschule Meissen® zu Beginn des Kurses erworben werden. Damit liegt einheitliches Lehrmaterial vor.
2. Gebühren
Die Ausbildungsgebühren sind in 2 Raten zu entrichten. 50 % der Ausbildungsgebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung und die Restzahlung 5 Tage vor Kursbeginn durch Überweisung oder in bar zu entrichten. Für den Rücktritt gilt das unter I der AGB gesagte. Unter besonderen Voraussetzungen kann die Gebühr auch am 1. Unterrichtstag in bar gezahlt werden.
3. Rücktritt + Schadenersatz
Die Yachtschule Meissen® ist berechtigt vom Vertrag jederzeit zurückzutreten, wenn die Veranstaltung in Folge nicht vorhersehbarer Umstände, insbesondere höhere Gewalt, z.B. ungünstige Witterungs- und Wetterverhältnisse, Niedrig-/Hochwasser, extreme Windverhältnisse, Nebel, Starkregen, Schneefall, Frost, Streik, fehlende Steganlage, hoheitliche Anordnung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Teilnehmer erfolgen.
Bei einem Rücktritt aus vorgenanntem Grund erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Yachtschule Meissen®, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Die Yachtschule Meissen® behält sich vor jeder Veranstaltung die Prüfung der Durchführbarkeit der Veranstaltung gem. den oben genannten Richtlinien vor.
Der Teilnehmer ist ebenfalls berechtigt, bis fünfzehn Tagen vor Lehrgangsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach seinem persönlichen Empfinden für ihn die Durchführung des Lehrgangs nicht möglich erscheint. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis fünfzehn Tagen vor Lehrgangsbeginn hat er 20 % der Gebühren zu tragen.
Bei Rücktritt des Teilnehmers von vierzehn Tagen vor Lehrgangsbeginn hat er 50 % der Gebühren für den Lehrgang und bei einem Rücktritt kürzer als sieben Tagen 100 % der Gebühren für den Lehrgang zu tragen. Eine Rückzahlung von Teilgebühren für den Lehrgang ist nicht möglich. Ihm bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass die Yachtschule Meissen® ein geringerer bzw. kein Schaden aus seinem Rücktritt entstanden ist.
Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der Yachtschule Meissen erfolgen.
4. Bekleidung Praxisausbildung
Der Teilnehmer hat zur Praxisausbildung und Prüfungstörn auf dem Ausbildungsboot Bootsschuhe oder Turnschuhe mit weißer/heller Sohle, empfohlen bei starkem Sonnenschein eine Kopfbedeckung und Sonnenbrille zu tragen. Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet, bei jeder Fahrt eine Rettungsweste zu tragen. Bei Zuwiderhandlungen des Teilnehmers gegen die Vorschriften der AGB oder den Anweisungen des Ausbilders/Schiffsführers/Skippers entfällt die Haftung der Yachtschule Meissen®.
Brillen und andere Wertgegenstände sowie sämtliches persönliches Eigentum sind zu sichern. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung wird nicht übernommen. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.
5. Prüfung
Die Ausbildungskurse werden nach den Führerscheinvorschriften des DSV/DMYV durchgeführt und enden mit der vorgesehenen Prüfung, die vom zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen wird. Alle Prüfungen werden durch die Yachtschule Meissen® beim zuständigen Prüfungsausschuss angemeldet und von dieser in eigener Verantwortung durchgeführt. Die Prüfungsgebühren sind eine Festlegung der Prüfungsausschüsse. Diese sind spätestens zu Kursbeginn in bar oder durch Überweisung zu entrichten. Sie werden ohne Aufschläge durch die Yachtschule Meissen® gegenüber dem Teilnehmer berechnet.
Wird die Gebühr nicht zu Beginn des Kurses entrichtet, erfolgt keine Anmeldung zur Prüfung durch die Yachtschule Meissen®.
Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen übernimmt die Yachtschule Meissen® keine Haftung. Dies gilt auch dann, wenn der Prüfer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheint. Eine Minderung des Ausbildungspreises ist in diesem Fall nicht möglich.
Rücktritte von der Prüfung sind grundsätzlich möglich. Ein gebührenfreier Rücktritt von der Prüfung ist bis maximal 18 Tage vor der Prüfung möglich. Wenn der Teilnehmer am Prüfungstag nicht erscheint, verfällt die geleistete Prüfungsgebühr und Nichterstattung. Sie ist nicht erstattungsfähig.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen mindestens 3 Wochen vor der Prüfung vorgelegt und die Prüfungs- und die Führerscheingebühr zu Beginn des Kurses zusätzlich zur Ausbildungsgebühr gezahlt hat. Entsprechendes gilt für die Prüfungen zu anderen amtlichen Nachweisen.
6. Haftung
Verursacht der Teilnehmer oder eine von ihm mitgebrachte Person Schäden am Eigentum der Yachtschule Meissen®, haftet er in voller Höhe, soweit der Schaden nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung des Sportbootes bzw. der Haftpflichtversicherung der Yachtschule Meissen® abgedeckt ist. Das Betreten von Steganlagen zum Zwecke der Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Haftungsansprüche des Teilnehmers gegenüber der Yachtschule Meissen® oder des Eigentümers bzw. Betreibers der Steganlage sind ausgeschlossen.
III. Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen Segeltörn
1. Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Yachtschule Meissen® gelten für alle Vertrags- und Geschäftspartner, unabhängig von der gebuchten Veranstaltung. Soweit nicht gesonderte Regelungen existieren, gilt der allgemeine Teil der ABG für sämtliche Anmeldungen/Buchungen. Der allgemeine Teil der AGB gilt soweit in den zusätzlichen Bedingungen nichts anderes geregelt ist.
2. Anmeldung
Die Anmeldung ist nur schriftlich möglich, entweder mittels der auf der Internetseite der Yachtschule Meissen® angebotenem Formular (Buchungsanfrage) oder schriftlich per Post/Fax.
Minderjährige benötigen für die Anmeldung die schriftliche Zustimmung mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils.
Die Yachtschule Meissen® bestätigt den Eingang der Buchungsanfrage in Schriftform per email. Mit Anmeldung des Teilnehmers und der Buchungsbestätigung der Yachtschule Meissen ist der Vertrag zustande gekommen.
Mit der Buchungsanfrage über die Internetseite der Yachtschule Meissen und bei Buchungen per Post/Fax werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Bestätigung, die einen Hinweis auf die Einsichtnahme der AGB auf der Internetseite enthält, anerkannt.
3. Gebühren
Die Gebühren für die jeweilige Buchung sind per Überweisung auf das Konto der Yachtschule Meißen® oder in bar zu entrichten. Die Zahlung ist zum entsprechenden Termin fällig und auf dem Konto oder in bar bei der Yachtschule Meissen® einzugehen (Kontogutschrift).
Die Gebühren richten sich nach der jeweilig aktuellen Preisliste.
4. An- und Abreise
Die An- und Abreise zu einer gebuchten Veranstaltung gehört nicht zum Leistungsumfang der Yachtschule Meissen® und liegt im ausschließlichen Verantwortungs- und Haftungsbereich des Teilnehmers.
5. Voraussetzung
Für den Teilnehmer an Ausbildungen und anderen segel- und motorbootsportlichen Veranstaltungen ist Voraussetzung, dass er mindestens 15 min im tiefen Wasser schwimmen kann, gesund ist und sich körperlich und geistig in der Lage fühlt. Der Teilnehmer bestätigt dies bei der Buchungsanfrage durch die Möglichkeit der Kenntnisnahme der AGB-Segeltörn.
Bei Teilnahme trotz fehlender Voraussetzungen wird die Yachtschule Meissen® von der Haftung freigestellt.
6. Weisungen
Der Ausbilder, Skipper sowie Personen der Yachtschule Meissen® sind in allen ausbildungstechnischen, seemännischen und navigatorischen Belangen sowie der Handhabung des Bootes und der Handhabung bei verschiedenen Situationen gegenüber den Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der gegebenen Anweisungen.
Sollten Weisungen nicht befolgt werden, kann dies zum Ausschluss vom Kurs oder Törn führen. Der Teilnehmer muss diesen sofort verlassen und hat keinerlei Haftungs-, Schadenersatz-, Erstattungsanspruch der Gebühr oder andere Rechtsansprüche.
7. Rücktritt + Schadenersatz
Die Yachtschule Meissen® ist berechtigt vom Vertrag jederzeit zurückzutreten, wenn die Veranstaltung in Folge nicht vorhersehbarer Umstände, insbesondere höhere Gewalt, z.B. ungünstige Witterungs- und Wetterverhältnisse, Niedrig-/Hochwasser, extreme Windverhältnisse, Nebel, Starkregen, Schneefall, Frost, Streik, hoheitliche Anordnung) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Teilnehmer erfolgen.
Bei einem Rücktritt aus vorgenanntem Grund erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Yachtschule Meissen®, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Die Yachtschule Meissen® behält sich vor jeder Veranstaltung die Prüfung der Durchführbarkeit der Veranstaltung gem. den oben genannten Richtlinien vor.
Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 90 Tage vor der Veranstaltung hat er 50 % der Gesamtgebühren (Anzahlung) und bei einem Rücktritt kürzer als 90 Tage vor der Veranstaltung 100 % der Gesamtgebühren für die Veranstaltung zu tragen. Ihm bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass die Yachtschule Meissen® ein geringerer bzw. kein Schaden aus seinem Rücktritt entstanden ist. Für den Fall eines Reiserücktritts wird ausdrücklich eine Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen.
Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber der Yachtschule Meissen erfolgen.
8. Schadenersatz
Zahlt der Kunde die anfallenden Gebühren nicht fristgerecht, kann die Yachtschule Meissen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat die Yachtschule Meissen® gegen den Kunden einen Anspruch auf pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 % der angefallenen Gebühren. Dem Teilnehmer bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass die Yachtschule Meissen® in Folge des Rücktritts ein geringerer Schaden entstanden ist.
9. Haftung
Die Yachtschule Meissen® haftet nur für ihre eigenen Leistungen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus ist die Haftung der Yachtschule Meissen® ausgeschlossen, ausgenommen die Haftung für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruht.
Für persönliches Eigentum, Sach- und Vermögensschäden wird keine Haftung über Vorsatz und Fahrlässigkeit hinaus übernommen.
Die Verjährung der Ansprüche beider Vertragsparteien beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen, da bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken auszuschließen sind.
10. Recht
Es gilt deutsches Recht.
11. Änderungen
Änderungen des Vertrags oder der AGB bedürfen der Schriftform.
12. Gerichtsstand
Sofern der Teilnehmer ein Kaufmann ist, gilt als Gerichtsstand Meißen vereinbart. Im Übrigen ist der Erfüllungsort der Ort der Durchführung der Leistung, somit Sitz der Yachtschule Meissen®, in diesem Fall Meißen.
13. Wirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Regelungen der AGB oder Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Norm, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt ein.
IV. Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungs- und Urlaubstörns
1. Ausbildung
Ausbildungskurse werden nach Bedarf durchgeführt. Die Mindestteilnehmerzahl für einen Theoriekurs beträgt sechs Teilnehmer. Die Mindestteilnehmerzahl für eine Praxisausbildung beträgt vier Teilnehmer. Werden die Mindestteilnehmerzahlen nicht erreicht, behält die Yachtschule Meissen® sich das Recht vor, den entsprechenden Kurs nicht durchzuführen bzw. zu verschieben. Die Teilnehmer werden mindestens 3 Tage vorher davon benachrichtigt.
Sollte es zu einer Nichtdurchführung des Kurses kommen, erhält der Teilnehmer die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Yachtschule Meissen®, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen, ausgenommen die Yachtschule Meissen® tritt an der Nichtdurchführbarkeit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Vorkenntnisse für die Ausbildungskurse sind nicht notwendig. Der Teilnehmer muss jedoch die für die Ausbildung notwendigen Bücher, Prüfungsfragen, Navigationsbestecke u.s.w. mitbringen. Diese können über die Yachtschule Meissen® zu Beginn des Kurses erworben werden. Damit liegt einheitliches Lehrmaterial vor.
2. Gebühren
Die Gebühren sind in 2 Raten zu entrichten. 50 % der Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung und die Restzahlung 60 Tage vor Törnbeginn durch Überweisung oder in bar zu entrichten. Für den Rücktritt gilt das unter III. der AGB gesagte.
3. Bekleidung Praxisausbildung
Der Teilnehmer hat zur Praxisausbildung und Prüfungstörn auf dem Ausbildungsboot Bootsschuhe oder Turnschuhe mit weißer/heller Sohle, empfohlen bei starkem Sonnenschein eine Kopfbedeckung und Sonnenbrille zu tragen. Der Teilnehmer ist ebenfalls verpflichtet, bei jeder Fahrt eine Rettungsweste zu tragen. Bei Zuwiderhandlungen des Teilnehmers gegen die Vorschriften der AGB oder den Anweisungen des Ausbilders/Schiffsführers/Skippers entfällt die Haftung der Yachtschule Meissen®.
Brillen und andere Wertgegenstände sowie sämtliches persönliches Eigentum sind zu sichern. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung wird nicht übernommen. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.
4. Prüfung
Die Ausbildungskurse werden nach den Führerscheinvorschriften des DSV/DMYV durchgeführt und enden mit der vorgesehenen Prüfung, die vom zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen wird. Alle Prüfungen werden durch die Yachtschule Meissen® beim zuständigen Prüfungsausschuss angemeldet und von dieser in eigener Verantwortung durchgeführt. Die Prüfungsgebühren sind eine Festlegung der Prüfungsausschüsse. Diese sind spätestens zu Kursbeginn in bar oder durch Überweisung zu entrichten. Sie werden ohne Aufschläge durch die Yachtschule Meissen® gegenüber dem Teilnehmer berechnet.
Wird die Gebühr nicht zu Beginn des Kurses entrichtet, erfolgt keine Anmeldung zur Prüfung durch die Yachtschule Meissen®.
Für ausfallende Prüfungen oder vom Prüfungsausschuss verschobene Prüfungen übernimmt die Yachtschule Meissen® keine Haftung. Dies gilt auch dann, wenn der Prüfer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheint. Eine Minderung des Ausbildungspreises ist in diesem Fall nicht möglich.
Rücktritte von der Prüfung sind grundsätzlich möglich. Ein gebührenfreier Rücktritt von der Prüfung ist bis maximal 18 Tage vor der Prüfung möglich. Wenn der Teilnehmer am Prüfungstag nicht erscheint, verfällt die geleistete Prüfungsgebühr und Nichterstattung. Sie ist nicht erstattungsfähig.
Die Teilnahme an den Prüfungen ist nur möglich, wenn der Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen mindestens 3 Wochen vor der Prüfung vorgelegt und die Prüfungs- und die Führerscheingebühr zu Beginn des Kurses zusätzlich zur Ausbildungsgebühr gezahlt hat. Entsprechendes gilt für die Prüfungen zu anderen amtlichen Nachweisen.
5. Haftung
Verursacht der Teilnehmer oder eine von ihm mitgebrachte Person Schäden am Eigentum der Yachtschule Meissen® oder am Charterboot, haftet er in voller Höhe, soweit der Schaden nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung des Sportbootes bzw. der Kasko- bzw. Haftpflicht- bzw. Kautionsversicherung der Yachtschule Meissen® abgedeckt ist. Das Betreten von Steganlagen zum Zwecke der Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Haftungsansprüche des Teilnehmers gegenüber der Yachtschule Meissen® oder des Eigentümers bzw. Betreibers der Steganlage sind ausgeschlossen.
Yachtschule Meissen®
Stand: 01.04.2023