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Fachkundenachweis Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (Pyroschein)

 

Der Fachkundenachweis (FKN) Seenotsignalmittel, im Yachtsport auch „Pyroschein“ genannt, ist ein freiwilliger Schein und ist zum Führen von Sportbooten nicht vorgeschrieben. In Notsituationen jedoch stellt man sich die Frage, wie man Hilfe anfordern soll, wenn aufgrund einer Havarie, alle technischen Geräte ausgefallen sind.

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Voraussetzungen

  • mindestens 16 Jahre (bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern)
  • Besitz des Sportbootführerscheins See oder Binnen
FKN Seenotsignalmittel - Pyroschein

Lehrgänge in Meißen

Kurs 532
Prüfung
Mi 28.02.2024 03/2024
Kurs ...
Prüfung
Mi 02/2025 03/2025

Die Kurse finden am Mittwoch von 18.00 - 20.00 Uhr statt.

Preise  
   
Kurs: 48,00 €
Prüfungsgebühren1: 83,89 €

Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzl. Mwst.
1Gebühren inkl. Zulassung, Theorie- und Praxisprüfung, Erteilung, Nebenkosten
gültig ab 01.01.2023, Änderungen möglich

Ausbildung

Die Ausbildung findet in 2 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten statt. Hier werden die theoretischen Grundkenntnisse und die praktische Handhabung mit Seenotsignalmitteln vermittelt. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Adresse Meißen:

Innovations Centrum Meißen (ICM)
Raum 106
Ossietzkystraße 37a
01662 Meißen

Kurse im ICC in Meißen Triebischtal

Lerninhalte

  • Rechtliches beim Umgang mit Seenotsignalmitteln (Rechtsvorschriften Sprengstoffrecht)
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse (Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein u.ä.)
  • Handhabung von Seenotsignalmitteln u. Fertigkeiten im tatsächlichen Gebrauch

Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil und wird vom zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen. Der theoretische Teil besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens. Im praktischen Teil wird die Auswahl und Handhabung von Seenotsignalen geprüft

Die Anmeldung zur Prüfung, die Zusendung der Unterlagen (Prüfungsantrag, Kopie Sportbootführerschein) und die Überweisung der Prüfungsgebühr an den Prüfungsausschuss erfolgt durch die Yachtschule Meissen®. Die Prüfungsgebühr beinhaltet die Zulassung zur Prüfung, Theorie- und Praxisprüfung und die Ausstellung des Fachkundenachweises. Die Höhe der Prüfungsgebühr legt der Prüfungsausschuss fest.

© Yachtschule Meissen  I  Gunter Zerbst  I  ( 017692355440  I  * kontakt@yachtschule-meissen.de

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