UKW-Funkzeugnis UBI
Für viele Führerscheininhaber die auf Binnengewässern Motorboot fahren, ist es oft schwer verständlich, warum ein Funkzeugnis immer häufiger notwendig wird. Der frequentierte Schiffsverkehr, ob Berufsschifffahrt oder Sportschifffahrt, ist in den vergangenen Jahren enorm angestiegen. Um einen sicheren Schiffsverkehr zu gewährleisten, wird es immer notwendiger, dass zwischen Berufsschiffen und Sportbooten zukünftig mehr über UKW-Funk kommuniziert wird.
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Denken wir hier an unübersichtliche Stellen, Überholvorgänge, Begegnungen an engen Stellen und Biegungen. Zusätzlich werden auch Notfälle und das Schleusen über Funk organisiert. Aber auch die Verständigung von Sportbooten untereinander kann in gewissen Situationen notwendig werden. Hier stellt sich die Frage: Wie erreiche ich ein fremdes Sportboot oder Berufsschiff, wenn ich keine Mobilnummer habe?
Größere Charteryachten auf Berliner Gewässern oder der Mecklenburgischen Seenplatte werden immer mehr mit UKW-Sprechfunkgeräten ausgerüstet. Das Chartern einer solchen Yacht ist nur möglich, wenn der Schiffsführer ein zugehöriges Sprechfunkzeugnis UBI besitzt, völlig unabhängig davon, ob das Funkgerät benutzt wird oder nicht. Funkrecht und Funkzeugnispflicht unterliegen mittlerweile einer internationalen Einheitlichkeit.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist der amtliche Nachweis, um eine UKW-Funkanlage auf Sportbooten zu betreiben und am UKW-Sprechfunkverkehr teilzunehmen. Das UBI ist international und unbefristet gültig. Das UBI berechtigt nicht zur Teilnahme am UKW-Seefunk (SRC).
Für diejenigen, die zukünftig auf Binnengewässern Funkgeräte betreiben und am Funkverkehr teilnehmen möchten, bietet die Yachtschule Meissen® einen zugeschnittenen Lehrgang mit Theorie- und Praxisausbildung an. Für den Erwerb des Funkzeugnisses UBI muss eine Theorie- und Praxisprüfung erfolgreich bestanden werden.
Voraussetzungen
- mindestens 15 Jahre (bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern)
- Passbild 35 x 45 mm
Lehrgänge in Meißen
Kurs 551 | Prüfung |
Mi 05.02.2025 | 15.03.2025 oder 15.11.2025 |
Kurs 567 | Prüfung |
Mi 22.10.2025 | 15.11.2025 oder 03/2026 |
Die Kurse finden am Mittwoch von 17.00 - 20.00 Uhr statt.
Preise | |
Theorieausbildung | 170,00 € |
Prüfungsgebühren1 | 173,71 € |
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzl. Mwst.
1Gebühren inkl. Zulassung, Theorie- und Praxisprüfung, Erteilung, Nebenkosten
gültig ab 05.02.2024, Änderungen möglich
Ausbildung
Die Ausbildung findet in 3 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten statt und erfolgt in kleinen Gruppen.
Die theoretischen Grundkenntnisse und die praktische Gesprächsabwicklung werden direkt am Funkgerät ICOM IC-M505 bzw. M503/DS100 vermittelt. Das Augenmerk der Ausbildung liegt in der praktischen Anwendung des Funkgerätes und in der realistischen Aufnahme und Abgabe von Funkmeldungen. Das Funkgerät der Ausbildung ist auch das Prüfungsgerät! Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Lerninhalte
- Rechtliches (Voraussetzungen und Geltungsbereich, ATIS-Nummer, Verkehrkreise, Ausrüstungspflicht, Revierzentralen, Verkehrsposten, Blockkanäle)
- Verkehrabwicklung (Notverkehr, Dringlichkeitsverkehr, Sicherheitsverkehr, Routineverkehr, Funkdisziplin)
- Praktische Anwendung direkt an den Funkgeräten ICOM IC-M505 (Anrufverfahren, Gerätebedienung)
Lehrunterlagen
Die Lehrunterlagen werden für die Ausbildung benötigt und können von der Yachtschule Meissen® vorab bestellt oder am ersten Ausbildungstag gekauft werden.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil und wird vom zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen. Im theoretischen Teil muss ein Fragebogen im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzen) ausgefüllt werden. Im praktischen Teil wird die Abgabe und Aufnahme von Funkmeldungen sowie die Bedienung der Funkanlage in Zweiergruppen am Funkgerät geprüft.
Die praktische Prüfung erfolgt am Funkgerät der Ausbildung ICOM IC-M505 oder IC-M503/DS100
Die Anmeldung zur Prüfung, die Zusendung der Unterlagen (Prüfungsantrag, Passbild) und die Überweisung der Prüfungsgebühr an den Prüfungsausschuss erfolgt durch die Yachtschule Meissen®. Die Prüfungsgebühr beinhaltet die Zulassung zur Prüfung, Theorie- und Praxisprüfung und die Ausstellung des Funkzeugnisses. Die Höhe der Prüfungsgebühr legt der Prüfungsausschuss fest.