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Kombikurs UKW-Funkzeugnisse SRC und UBI

 

Für viele Führerscheininhaber die Segeln oder Motorboot fahren, ist es oft schwer verständlich, warum ein Funkzeugnis fast noch wichtiger ist als der Führerschein. Hier stellt sich die Frage: Habe ich auf hoher See mit etlichen Seemeilen vor der Küste im Notfall noch Empfang mit meinem Mobiltelefon? Wie kommuniziere ich auf Binnengewässern oder in Küstennähe mit einer benachbarten Yacht im Notfall?

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Voraussetzungen

  • mindestens 15 Jahre (bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern)
  • 2 Passbilder 35 x 45 mm
  • Grundkenntnisse in Englisch empfehlenswert
SRC+UBI Funkzeugnisse

Lehrgänge in Meißen und Dresden

Kurs 546 - Meißen
Prüfung
Sa 11.01.202515.03.2025 Niederl.
oder
wöchentl. in Berlin
Kurs 565 - Meißen
Prüfung
Sa 10.05.2025wöchentl. in Berlin
oder
15.11.2025 Niederl.
Kurs 568 - Dresden
Prüfung
Sa 25.10.202515.11.2025 Niederl.
oder
wöchentl. in Berlin

Die Kurse finden jeweils am Samstag von 9.00 - 17.30 Uhr statt.

Preise 
  
Theorieausbildung280,00 €
Prüfungsgebühren1301,59 €

Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzl. Mwst.
1Gebühren inkl. Zulassung, Theorie- und Praxisprüfungen, Erteilung, Nebenkosten
gültig ab 05.02.2024, Änderungen möglich

Ausbildung

Die Ausbildung findet in 9 Unterrichtseinheiten á 60 Minuten statt und erfolgt in kleinen Gruppen. Grundkenntnisse in Englisch sind empfehlenswert.

Die theoretischen Grundkenntnisse und die praktische Gesprächsabwicklung werden direkt an den Schulungsfunkanlagen ICOM IC-M505, ICOM IC-M503/DS100 und ICOM IC-M330 vermittelt. Es stehen in der Ausbildung 4 Geräte zur Verfügung. Das Augenmerk der Ausbildung liegt in der praktischen Anwendung des Funkgerätes und in der realistischen Aufnahme und Abgabe von Funkmeldungen. Die Funkgeräte der Ausbildung sind auch die Prüfungsgeräte!

Schulungsfunkanlage IC-M330
Schulungsfunkanlage IC-M505

Adresse Meißen:

Innovations Centrum Meißen (ICM)
Konferenzraum 1
Ossietzkystraße 37a
01662 Meißen

Adresse Dresden:

Feldschlösschen Stammhaus
Saal Dresden 2. OG
Budapester Straße 32
01069 Dresden

Lerninhalte

  • Weltweite Seenot- u. Sicherheitssystem GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System)
  • Rechtliches SRC (Frequenzzuteilungsurkunde, Funkzeugnis, Fernmeldegeheimnis, Ausrüstungspflicht u.ä.)
  • Allgemeine Grundkenntnisse Seefunkdienst
  • Praktische Gesprächsabwicklung und Gerätebedienung an den Funkgeräten (internationales Buchstabieralphabet, Anrufverfahren, Funkdisziplin u.ä.)
  • Rechtliches UBI (Voraussetzungen und Geltungsbereich, ATIS-Nummer, Verkehrkreise, Ausrüstungspflicht, Revierzentralen, Verkehrsposten, Blockkanäle)
  • Verkehrabwicklung (Notverkehr, Dringlichkeitsverkehr, Sicherheitsverkehr, Routineverkehr, Funkdisziplin)

Lehrunterlagen

19,90 €

Lehrbuch See- und Binnenfunk SRC+UBI

24,90 €

12 amtliche Fragen- und Antwortbögen SRC+UBI

39,90 €

Lernsoftware und Simulation Prüfungsgerät M505 und
M505/DS100 für SRC+UBI

Die Lehrunterlagen werden für die Ausbildung benötigt und können von der Yachtschule Meissen® vorab bestellt oder am ersten Ausbildungstag gekauft werden.

Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil und wird vom zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen. Im theoretischen Teil SRC muss ein Fragebogen im Multiple-Choice-Verfahren (Ankreuzen) ausgefüllt, ein englischer Funkspruch aufgenommen und übersetzt, sowie ein deutscher Funkspruch ins Englische übertragen werden. Ergänzt wird der theoretische Teil durch einen zusätzlichen Fragebogen UBI.

Im praktischen Teil wird die Abgabe und Aufnahme von englischen Funkmeldungen sowie die Bedienung der Funkanlage in Zweiergruppen am Funkgerät geprüft. Der Praxisteil für UBI wird im Rahmen der SRC-Praxisprüfung abgenommen.

Die praktische Prüfung erfolgt am Funkgerät ICOM IC-M505 oder IC-M503/DS100.

Die Anmeldung zur Prüfung, die Zusendung der Unterlagen (Prüfungsantrag, Passbilder) und die Überweisung der Prüfungsgebühr an den Prüfungsausschuss erfolgt durch die Yachtschule Meissen®. Die Prüfungsgebühr beinhaltet die Zulassung zur Prüfung, Theorie- und Praxisprüfungen und die Ausstellung der Funkzeugnisse. Die Höhe der Prüfungsgebühr legt der Prüfungsausschuss fest.